Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung der Bedingungen
1. Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers/Bestellers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
II. Angebote und Vertragsschluss
1. Angebote in Prospekten, Werbeanzeigen, Preislisten etc. sind freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30 Tage gebunden.
2. Aufträge und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung. Diese erfolgt in der Regel durch Auftragsbestätigung oder Rechnung oder bei Kaufverträgen auch durch Anlieferung der Ware.
3. Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
III. Preise
1. Es gelten die bei Vertragsschluss laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung gültigen bzw. bestätigten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2. Die Preise für Warenlieferung verstehen sich mangels besonderer Vereinbarungen ab Unternehmen einschließlich Verladung im Unternehmen und einschließlich normaler Verpackung. Bei größeren Bestellmengen kann die Lieferung – innerhalb Deutschlands – frei Haus vereinbart werden.
IV. Liefer- und Leistungszeit
1. Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten.
3. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so ist der Auftraggeber/Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes, max. 10% des Lieferwertes zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung darstellt.
4. Setzt uns der Auftraggeber/Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; die Nachfrist beträgt 4 Wochen und wird bereits jetzt vom Auftraggeber/Besteller bewilligt. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Auftraggeber/Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
5. Die Haftungsbegrenzungen gem. IV.3.4. gelten nicht, sofern eine wesentliche Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.
6. Wir sind zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.
V. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Auftraggeber/Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben.
VI. Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen, spätestens 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Zahlungsziele von längstens 30 Tagen ab Rechnungsstellung können vereinbart werden. Wir sind berechtigt Zahlungen zunächst auf eine etwaige ältere Schuld des Auftraggebers/Bestellers anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt wenn der Scheck eingelöst wird. Zahlung durch Wechsel bedarf einer besonderen Vereinbarung mit uns. Im Fall einer vereinbarten Zahlung durch Wechsel trägt der Auftraggeber/Besteller sämtliche Wechselkosten.
3. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4. Gerät der Auftraggeber/Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber/Besteller eine geringere Belastung nachweist.
5. Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber/Besteller nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
6. Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Bestellers in Frage stellen sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Falle zudem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
VII. Eigentumsvorbehaltsicherung, Weiterverkauf
1. Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen vor.
2. Der Auftraggeber/Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Ein Weiterverkauf in das Gebiet der Schweiz, von Österreich und des Fürstentums Lichtenstein ist, auch nach Übergang des Eigentums auf den Auftraggeber/Besteller, nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
3. Veräußert der Auftraggeber/Besteller die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter, so tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit uns vereinbarten Kauf-Endpreises ab, die der Auftraggeber/Besteller aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die gelieferten Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber/Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis unsere Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Wir verpflichten uns jedoch die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber/Besteller nicht in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, können wir verlangen das der Auftraggeber/Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers/Bestellers insoweit frei zu geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
VIII. Mängelgewährleistung
Offensichtliche Mängel müssen schriftlich gelten gemacht werden. Der Käufer verpflichtet sich, die Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen und innerhalb dieser Frist zu rügen.
Bei Geltendmachung seiner Rechte wegen Mangelhaftigkeit der Ware hat der Käufer jede weitere Verarbeitung oder Veräußerung der Ware zu unterlassen. Rücksendungen dürfen erst nach unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Als Gewährleistung kann der Käufer grundsätzlich nur Ersatzlieferung verlangen. Ist Ersatzlieferung nicht möglich , kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Aufwendungsersatz und Schadensersatz für Mangel- und Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer durch unsachgemäße Behandlung und Lagerung entstanden sind.
Kork ist ein Naturprodukt. In Kenntnis dieser Tatsache erstreckt sich die Gewährleistung nicht auf vertretbare Abweichungen gegenüber Bestellungen anhand von Mustern und dgl. bzw. vertretbaren Abweichungen innerhalb einer Lieferung, sofern diese Abweichungen gerade darauf beruhen, daß es sich bei der Liefersache um ein Naturprodukt handelt.
Unsere Anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift und aufgrund von Versuchen erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten Produkte auf ihre Eignung für beabsichtigte Verfahren und Zwecke. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
IX. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1 . Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbedingungen zwischen uns und dem Auftraggeber/Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Sofern der Auftraggeber/Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Unwirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.