AGB´s
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
I.
Geltung der Bedingungen
1.
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen
Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Gegenbestätigungen des Auftraggebers/Bestellers unter Hinweis auf
seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
2.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie
von uns schriftlich bestätigt werden.
II.
Angebote und Vertragsschluss
1.
Angebote in Prospekten, Werbeanzeigen, Preislisten etc. sind freibleibend
und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 30
Tage gebunden.
2.
Aufträge und Bestellungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer Bestätigung.
Diese erfolgt in der Regel durch Auftragsbestätigung oder Rechnung oder
bei Kaufverträgen auch durch Anlieferung der Ware.
3.
Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
III.
Preise
1.
Es gelten die bei Vertragsschluss laut Angebot bzw. Auftragsbestätigung
gültigen bzw. bestätigten Preise. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht
in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag
der Rechnungstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
2.
Die Preise für Warenlieferung verstehen sich mangels besonderer Vereinbarungen
ab Unternehmen einschließlich Verladung im Unternehmen und einschließlich
normaler Verpackung. Bei größeren Bestellmengen kann die Lieferung - innerhalb
Deutschlands - frei Haus vereinbart werden.
IV.
Liefer- und Leistungszeit
1.
Liefertermine oder -fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart
werden können, bedürfen der Schriftform.
2.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund
von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich
machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen
usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten
eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen
nicht zu vertreten.
3.
Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Lieferverzug, so
ist der Auftraggeber/Besteller berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug
eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes,
max. 10% des Lieferwertes zu verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Verzug
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine wesentliche Pflichtverletzung
darstellt.
4.
Setzt uns der Auftraggeber/Besteller, nachdem wir bereits in Verzug geraten
sind, eine Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem
Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; die Nachfrist
beträgt 4 Wochen und wird bereits jetzt vom Auftraggeber/Besteller bewilligt.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren
Schadens stehen dem Auftraggeber/Besteller nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung
auf 50% des eingetretenen Schadens begrenzt.
5.
Die Haftungsbegrenzungen gem. IV.3.4. gelten nicht, sofern eine wesentliche
Pflichtverletzung unsererseits vorliegt.
6.
Wir sind zu Teillieferungen/Teilleistungen jederzeit berechtigt.
V.
Gefahrenübergang
Die
Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Auftraggeber/Besteller
über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere
Leistungen, z. B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen
haben.
VI.
Zahlungsbedingungen
1.
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen, spätestens 10 Tage
nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Zahlungsziele von längstens 30
Tagen ab Rechnungsstellung können vereinbart werden. Wir sind berechtigt
Zahlungen zunächst auf eine etwaige ältere Schuld des Auftraggebers/Bestellers
anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt,
die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf
die Hauptleistung anzurechnen.
2.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen
können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt wenn der
Scheck eingelöst wird. Zahlung durch Wechsel bedarf einer besonderen Vereinbarung
mit uns. Im Fall einer vereinbarten Zahlung durch Wechsel trägt der Auftraggeber/Besteller
sämtliche Wechselkosten.
3.
Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
4.
Gerät der Auftraggeber/Besteller in Verzug, so sind wir berechtigt, von
dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken
berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Sie
sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Auftraggeber/Besteller eine geringere
Belastung nachweist.
5.
Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber/Besteller nur zu, wenn dessen
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt
sind.
6.
Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers/Bestellers
in Frage stellen sind wir berechtigt, die gesamte
Restschuld
fällig zu stellen, auch wenn wir Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem
Falle zudem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
VII.
Eigentumsvorbehaltsicherung, Weiterverkauf
1.
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren bis zur vollständigen
Bezahlung aller Rechnungen vor.
2.
Der Auftraggeber/Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen
Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Ein
Weiterverkauf in das Gebiet der Schweiz, von Österreich und des Fürstentums
Lichtenstein ist, auch nach Übergang des Eigentums auf den Auftraggeber/Besteller,
nur mit unserer schriftlichen Zustimmung gestattet.
3.
Veräußert der Auftraggeber/Besteller die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang
weiter, so tritt er jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des mit
uns vereinbarten Kauf-Endpreises ab, die der Auftraggeber/Besteller aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar
unabhängig davon, ob die gelieferten Waren ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft
worden sind. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Auftraggeber/Besteller
auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis unsere Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon jedoch unberührt. Wir verpflichten uns jedoch
die Forderung nicht einzuziehen, solange der Auftraggeber/Besteller nicht
in Zahlungsverzug gerät oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der
Fall, können wir verlangen das der Auftraggeber/Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner
(Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden
Sicherheiten auf Verlangen des Auftraggebers/Bestellers insoweit frei zu
geben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden
Forderungen um mehr als 20% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten
obliegt uns.
VIII.
Mängelgewährleistung
Offensichtliche
Mängel müssen schriftlich gelten gemacht werden. Der Käufer verpflichtet
sich, die Ware innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt auf Mängel zu überprüfen
und innerhalb dieser Frist zu rügen.
Bei
Geltendmachung seiner Rechte wegen Mangelhaftigkeit der Ware hat der Käufer
jede weitere Verarbeitung oder Veräußerung der Ware zu unterlassen. Rücksendungen
dürfen erst nach unserer vorherigen Zustimmung erfolgen. Als Gewährleistung
kann der Käufer grundsätzlich nur Ersatzlieferung verlangen. Ist Ersatzlieferung
nicht möglich , kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Aufwendungsersatz
und Schadensersatz für Mangel- und Mangelfolgeschäden sind ausgeschlossen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Käufer
durch unsachgemäße Behandlung und Lagerung entstanden sind.
Kork
ist ein Naturprodukt. In Kenntnis dieser Tatsache erstreckt sich die Gewährleistung
nicht auf vertretbare Abweichungen gegenüber Bestellungen anhand von Mustern
und dgl. bzw. vertretbaren Abweichungen innerhalb einer Lieferung, sofern
diese Abweichungen gerade darauf beruhen, daß es sich bei der Liefersache
um ein Naturprodukt handelt.
Unsere
Anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift und aufgrund von Versuchen
erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis
und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der von uns gelieferten
Produkte auf ihre Eignung für beabsichtigte Verfahren und Zwecke. Anwendung,
Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten
und liegen daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers.
IX.
Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
1
. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbedingungen zwischen
uns und dem Auftraggeber/Besteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
2.
Sofern der Auftraggeber/Besteller Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz
Gerichtsstand.
3. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Unwirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
NABO-KORK &
Parkettböden
Dieselstr. 9
85757 Karlsfeld
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